Fördermittel
Fortführung des Marktanreizprogramms ab 12.Juli 2010
Stand Oktober 2010
Fördermittel für Solaranlagen (thermisch) und Pelletsheizungen
Die Bundesregierung fördert mit seinem Marktanreizprogramm den Einsatz erneuerbarer Energien mit
Investitionszuschüssen, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (
www.bafa.de)
abgewickelt werden oder von den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (
www.kfwfoerderbank.
de)
finanziert werden. Die einmalig zu beantragenden Zuschüsse umfassen eine
Basisförderung für Solar- und Biomasseanlagen (Holzpellets, Scheitholz) sowie diverse
Bonusförderungen.
Nach Aufhebung des Förderstops können ab sofort wieder Förderanträge gestellt werden! Die
Förderung wird mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Neue Anträge können nur noch nach den
neuen Förderrichtlinien gestellt werden. Diese können unter
www.bafa.de heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass einige zuvor geförderte Maßnahmen jetzt nicht mehr gefördert werden.
Basisförderung
Solarkollektoren
Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit mindestens
7m² Kollektorfläche bei Vakuumröhren, Kombination mit Pufferspeicher mit mindestens 350 Liter
Wasserinhalt. Zuschuss bei Neuanlagen 90 EUR/m², bzw. 45 EUR bei Erweiterungen.
Solarkollektoren zur Prozesswärme- oder zur Kälteerzeugung, sowie innovative Solarkollektoranlagen
(Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur
Trinkwassererwärmung und / oder Heizungsunterstützung)
Biomasseanlagen
Pelletskessel. Zuschuss 2000 EUR, bzw. in Kombination mit einem Pufferspeicher von mindestens 30
L/kW 2500 EUR.
Pelletöfen mit Wassertasche und Anschluss an den Heizkreis. Förderung 1000 EUR.
Holzhackschnitzelkessel. Förderung 1000 EUR
Bonusförderung
Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden.
- Regenerativer Kombinationsbonus
Wird zusätzlich zum Bau einer förderfähigen Solaranlage ein atmosphärischer Kessel gegen ein
Brennwertgerät ersetzt, erhöht sich die Förderung um 400 EUR.
Wird zusätzlich zum Bau einer förderfähigen Solaranlage eine Biomasseanlage eingesetzt, erhöht sich
die Förderung um 500,- EUR.
- Effizienzbonus
Die Förderung für energieeffiziente Umwälzpumpen ist entfallen.
KfW-Finanzierung
Die oben genannten Maßnahmen können sowohl einzeln, als auch in Kombination mit weiteren
Energiesparmaßnahmen wie z.B. Wärmedämmung zusätzlich durch die KfW finanziert werden.
Die Zinssätze sind i.a. günstiger, als die üblichen Marktzinsen, die Abwicklung erfolgt
unkompliziert über die Haubanken, für bestimmte Programme wird ein Teilschulderlass
gewährt. Weitere Infos unter (www.kfw-foerderbank.de) oder bei Ihrer Hausbank.
Photovoltaik Einspeisevergütung
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verfolgt das Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien an der
Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 % zu erhöhen.
Im Hinblick auf die Einspeisung von photovoltaisch erzeugtem Strom ins öffentliche Netz regelt das
EEG die Höhe und die Dauer der vom örtlichen Netzbetreiber zu zahlenden Einspeisevergütung.
Die Einspeisevergütung wird jedes Jahr sukzessive reduziert, die einmal gezahlte Vergütung bleibt bis
zum Ende der gesetzlichen Vergütungspflicht gleich. Diese ist festgelegt auf 20 Jahre zuzüglich dem
Inbetriebnahmejahr. Die Höhe der Degression ist ebenfalls im EEG festgeschrieben und beträgt zum
Jahreswechsel 2010/2011 voraussichtlich 13%.
Die derzeitige Höhe der Vergütung (ab 01.10.2010) beträgt für Anlagen auf und an Gebäuden bis 30
kW Leistung 33,03 €Ct/kWh.
Nach dem 01.01.2011 wird die Einspeisevergütung (mit 13% Degression voraussichtlich) 28,74
€Ct/kWh betragen.
Alternativ zur sogenannten Volleinspeisung dürfen Anlagenbetreiber ihren Solarstrom auch teilweise
oder vollständig selbst verbrauchen. Für den selbst verbrauchten Strom, sofern dieser 30% des
gesamten erzeugten Stroms nicht überschreitet, wird zur Zeit eine Vergütung von 16,65€Ct/kWh
gezahlt. Der nicht verbrauchte Anteil des erzeugten Solarstroms wird weiterhin ins öffentliche Netz
zum regulären Vergütungssatz eingespeist. Diese Variante wird bei zukünftig steigenden Strompreisen
interessant werden, momentan ist der Nutzen eher fraglich.
Alle PV-Anlagen, die neu errichtet werden, müssen mit Standort und Leistung an die
Bundesnetzagentur gemeldet werden.